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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.07.2015 - I-20 U 48/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,31508
OLG Hamm, 30.07.2015 - I-20 U 48/15 (https://dejure.org/2015,31508)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.07.2015 - I-20 U 48/15 (https://dejure.org/2015,31508)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Juli 2015 - I-20 U 48/15 (https://dejure.org/2015,31508)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Widerspruchsbelehrung, Widerspruchsfrist, Gemeinschaftsrechtswidrigkeit, Treu und Glauben, Rückzahlung, Prämien

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Widerspruchsbelehrung, Widerspruchsfrist, Gemeinschaftsrechtswidrigkeit, Treu und Glauben, Rückzahlung, Prämien

  • IWW

    §§ 242 BGB, 5a VVG a.F.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung nach dem sog. Policenmodell; Treuwidrigkeit der Berufung auf die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a.F.

  • ra.de
  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 5 a
    Wirksamkeitserfordernisse der Belehrung über Widerspruchsrecht nach § 5 a VVG a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    A VVG a.F §§ 242 BGB, 5
    Widerspruchsbelehrung; Widerspruchsfrist; Gemeinschaftsrechtswidrigkeit; Treu und Glauben; Rückzahlung, Prämien

  • rechtsportal.de

    A VVG a.F §§ 242 BGB, 5
    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung nach dem sog. Policenmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Belehrung über das Widerspruchsrecht nach § 5 a VVG a. F.

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versicherer musste gesetzliche Regelungen über Widerspruch nicht weiter in Belehrung erklären

  • steinbeckundpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG - Aktueller Stand der Rechtsprechung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 777
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.02.2015 - IV ZR 460/14

    Fondsgebundene Lebensversicherung: Anspruch des Versicherungsnehmer auf

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2015 - 20 U 48/15
    Der Senat hat insbesondere die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach das Widerspruchsrecht im Falle der Überlassung einer unvollständigen Verbraucherinformation fortbesteht (BGH, Urt. v. 04.02.2015, IV ZR 460/14, juris, Rn. 14), nicht verkannt.
  • OLG Köln, 21.12.2012 - 20 U 133/12

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht gem. § 5a VVG a.F.

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2015 - 20 U 48/15
    Schädlich waren daher nur Formulierungen, die einen von § 187 Abs. 1 BGB abweichenden Fristbeginn nahelegten (vgl. auch OLG Köln, Urt. v. 21.12.2012, 20 U 133/12, juris, Rn. 53, VersR 2013, 443).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2015 - 4 U 46/13

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2015 - 20 U 48/15
    Hierbei geht der Hinweis des Klägers auf die auszugsweise wiedergegebene Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 06.02.2015 (4 U 46/13) zum gerügten Verstoß der Widerspruchsbelehrung gegen § 187 Abs. 1 BGB schon deshalb fehl, weil die Widerspruchsbelehrung in jener Entscheidung für die Fristberechnung ausdrücklich auf den "Tag des vollständigen Erhalts der benannten Unterlagen" als Ereignis verwiesen, mithin die Grundsätze der Fristberechnung nicht zutreffend dargestellt hatte.
  • OLG Köln, 24.02.2012 - 20 U 159/11

    Rückerstattung der geleisteten Prämien abzüglich der ausgekehrten Rückkaufswerte

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2015 - 20 U 48/15
    Es reichte vielmehr nach ständiger Rechtsprechung des Senats aus, wenn sich der Belehrungstext am Gesetzeswortlaut orientierte (so auch OLG Köln, Urt. v. 24.02.2012, 20 U 159/11, juris, Rn. 24).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.06.2015 - I-20 U 48/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,45173
OLG Hamm, 26.06.2015 - I-20 U 48/15 (https://dejure.org/2015,45173)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.06.2015 - I-20 U 48/15 (https://dejure.org/2015,45173)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Juni 2015 - I-20 U 48/15 (https://dejure.org/2015,45173)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB §§ 242; 5a VVG a.F
    Treuwidrigkeit eines Widerspruchs gegen den Abschluss einer Kapitallebensversicherung nach dem sog. Policenmodell

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 777
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 06.05.2015 - 20 U 55/15

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht bei Abschluss einer

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2015 - 20 U 48/15
    Aus dem gleichen Grunde bedurfte es für die Wirksamkeit der Belehrung auch nicht eines gesonderten Hinweises auf die Rechtsfolgen des Widerspruchs (vgl. Senat, Beschl. v. 06.05.2015, 20 U 55/15, n.v.; OLG Frankfurt, Urt. v. 05.02.2015, 3 U 149/13, juris, Rn. 42).

    Damit verhält er sich nicht nur widersprüchlich, sondern angesichts der berechtigten Vermögensinteressen der Beklagten auch treuwidrig, wenn er sich nun nach jahrelanger Vertragserfüllung auf den Standpunkt stellt, es gebe keine wirksame vertragliche Bindung zwischen den Parteien (vgl. Senat, Urt. v. 24.06.2015, 20 U 255/13, n.v.; Beschl. v. 06.05.2015, 20 U 55/15, n.v.).

  • OLG Hamm, 24.06.2015 - 20 U 255/13

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss einer

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2015 - 20 U 48/15
    Damit verhält er sich nicht nur widersprüchlich, sondern angesichts der berechtigten Vermögensinteressen der Beklagten auch treuwidrig, wenn er sich nun nach jahrelanger Vertragserfüllung auf den Standpunkt stellt, es gebe keine wirksame vertragliche Bindung zwischen den Parteien (vgl. Senat, Urt. v. 24.06.2015, 20 U 255/13, n.v.; Beschl. v. 06.05.2015, 20 U 55/15, n.v.).
  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2015 - 20 U 48/15
    Der Kläger verhielte sich treuwidrig, indem er nach ordnungsgemäßer Belehrung über die Möglichkeit, den Vertrag ohne Nachteile nicht zustande kommen zu lassen, diesen jahrelang durchführte und erst dann von der Beklagten, die auf den Bestand des Vertrages vertrauen durfte, unter Berufung auf die Unwirksamkeit des Vertrages Rückzahlung aller Prämien verlangte (vgl. BGH, Urt. v. 16.07.2014, IV ZR 73/13, VersR 2014, 1065).
  • BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2015 - 20 U 48/15
    Darüber hinaus muss sich der Belehrungstext in einer nicht zu übersehenden Weise (etwa durch farbliche Gestaltung, größere Buchstaben, Sperrschrift oder Fettdruck) aus dem übrigen Text hervorheben (vgl. BGH, Urt. v. 28.01.2004, IV ZR 58/03, juris, Rn. 18, VersR 2004, 497).
  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2015 - 20 U 48/15
    Diese fordert ausreichende Lesbarkeit und setzt die Verwendung einer hinreichend großen Schrift voraus (vgl. BGH, Urt. v. 01.12.2010, VII ZR 82/10, NJW 2011, 1061).
  • OLG Hamm, 24.10.2014 - 20 U 73/14

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2015 - 20 U 48/15
    Hierfür genügt die Orientierung am Gesetzestext (Senat, Beschl. v. 24.10.2014, 20 U 73/14, n.v.; Beschl. v. 24.01.2014, 20 U 179/13, n.v.).
  • OLG Köln, 05.12.2014 - 20 U 100/14

    Erfüllungswirkung einer Zahlung auf eine private Unfallversicherung in der

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2015 - 20 U 48/15
    Denn anders als § 360 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB in der bis zum 12.06.2014 geltenden Fassung bzw. der Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB enthält § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. eine derartige inhaltliche Anforderung an die Widerspruchsbelehrung gerade nicht (so schon Senat, Beschl. v. 21.07.2014, 20 U 100/14, n.v., unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Stuttgart v. 03.05.2012, 7 U 44/12, n.v.).
  • OLG Brandenburg, 26.11.2014 - 11 U 98/13

    Lebensversicherungsvertrag: Europarechtskonformität des Policenmodells;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2015 - 20 U 48/15
    Soweit der Kläger rügt, dass ihm der Senat - entgegen der Beweislastverteilung - eine Vorlage der übersandten Unterlagen aufgegeben habe, verkennt er die ihn treffende sekundäre Behauptungslast (vgl. insoweit OLG Brandenburg, Urt. v. 26.11.2014, 11 U 98/13, juris, Rn. 70, NJOZ 2015, 371).
  • OLG Frankfurt, 05.02.2015 - 3 U 149/13

    Ordnungsgemäßheit einer Widerspruchsbelehrung nach § 5 a VVG (a.F.)

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2015 - 20 U 48/15
    Aus dem gleichen Grunde bedurfte es für die Wirksamkeit der Belehrung auch nicht eines gesonderten Hinweises auf die Rechtsfolgen des Widerspruchs (vgl. Senat, Beschl. v. 06.05.2015, 20 U 55/15, n.v.; OLG Frankfurt, Urt. v. 05.02.2015, 3 U 149/13, juris, Rn. 42).
  • OLG Hamm, 24.01.2014 - 20 U 179/13

    Anforderungen an die Rücktrittsbelehrung beim Abschluss einer

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2015 - 20 U 48/15
    Hierfür genügt die Orientierung am Gesetzestext (Senat, Beschl. v. 24.10.2014, 20 U 73/14, n.v.; Beschl. v. 24.01.2014, 20 U 179/13, n.v.).
  • BGH, 20.04.2011 - VII ZR 82/10

    Vorzeitig beendeter Architektenvertrag: Wie wird Pauschalhonorar abgerechnet?

  • OLG Hamm, 27.04.2016 - 20 U 12/16

    Anforderungen an die Bezeichnung der Widerspruchsbelehrung bei Abschluss einer

    Diese - allein den Versicherer verpflichtende - Information hat für den Versicherungsnehmer, der über die für den Fristbeginn maßgeblichen Unterlagen belehrt ist und damit weiß, auf welcher Grundlage er seine Widerspruchsentscheidung zu treffen hat, keine eigenständige Bedeutung und ist nach dem Sinn und Zweck der Belehrungspflicht daher entbehrlich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Juni 2015 - I-20 U 48/15, 20 U 48/15 -, Rn. 23, juris, und vom 30.Juli 2015, I-20 U 48/15, Rn. 7, juris).

    Eine Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerspruchs sieht § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG aF nicht vor (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Juni 2015 - I-20 U 48/15, 20 U 48/15 -, Rn. 25, juris).

    Der Belehrungstext muss sich in einer nicht zu übersehenden Weise (etwa durch farbliche Gestaltung, größere Buchstaben, Sperrschrift oder Fettdruck) aus dem übrigen Text hervorheben (vgl. BGH, Urt. v. 28.01.2004, IV ZR 58/03, juris, Rn. 18, VersR 2004, 497; Senatsbeschluss vom 26. Juni 2015 - I-20 U 48/15, 20 U 48/15 -, Rn. 17, juris).

    Insoweit weist der Senat darauf hin, dass es der Klägerin nach Treu und Glauben ohnehin verwehrt wäre, nach jahrelanger Durchführung des Vertrages dessen Unwirksamkeit wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit geltend zu machen (Senatsbeschluss vom 26. Juni 2015 - I-20 U 48/15, 20 U 48/15 -, Rn. 30, juris; BGH, Urteil vom 16.07.2014, IV ZR 73/13, Rn. 23 ff, juris).

  • OLG Brandenburg, 23.04.2019 - 11 U 42/16

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer

    Anders als offenbar die Berufung meint, verlangen - wie mittlerweile ganz überwiegend sogar explizit höchstrichterlich geklärt ist - weder der Wortlaut des Gesetzes selbst noch Sinn und Zweck der Regelung Angaben dazu, welche Rechtsfolgen ein wirksamer Widerspruch hat (arg. e c. § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VVG 2008; vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 26.06.2015 - 20 U 48/15, Rdn. 25 m.w.N., juris = BeckRS 2015, 18489), dass das einseitige Lösungsrecht ohne Angaben von Gründen ausgeübt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 10.06.2015 - IV ZR 204/12, Rdn. 15, juris = BeckRS 2015, 11032), an wen die Widerspruchserklärung zu adressieren ist (vgl. BGH [IV ZR 496/14] aaO), was das Gesetz unter der Textform versteht (vgl. BGH, Urt. v. 10.06.2015 - IV ZR 105/13, LS und Rdn. 11, juris = BeckRS 2015, 11031) oder wann nach § 187 BGB Fristen zu laufen beginnen (vgl. BGH, Urt. v. 11.02.2015 - IV ZR 311/13, Rdn. 17 f., juris = BeckRS 2015, 3697).

    Denn gemäß der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. OLG Brandenburg a.d.H., Urt. v. 15.03.2019 - 11 U 27/17, juris Rdn. 7 = BeckRS 2019, 4951 Rdn. 4), gibt es bei einer Vertragsanbahnung im sogenannten Policenmodell wie hier keinen verbindlichen Antrag (so u.a. OLG Hamm, Beschl. v. 26.06.2015 - 20 U 48/15, Rdn. 26 f., juris = BeckRS 2015, 18489; OLG Karlsruhe, Urt. v. 29.06.2017 - 12 U 71/17, Rdn. 52, juris = BeckRS 2017, 118948; OLG Saarbrücken, Urt. v. 21.02.2018 - 5 U 45/17, Rdn. 50, juris = BeckRS 2018, 3965; vgl. ferner OLG Dresden, Beschl. v. 05.12.2018 - 4 U 1393/18, LS 2 und Rdn. 4, juris = BeckRS 2018, 38232; OLG Köln, Beschl. v. 23.10.2018 - 20 U 131/18, Rdn. 17, juris = BeckRS 2018, 41436).

  • OLG Köln, 27.09.2019 - 20 U 137/18
    Bei einem in Aussicht genommenen Vertragsabschluss nach dem Policenmodell sind Angaben zur Antragsbindungsfrist gemäß Ziffer 1. Buchst. f) des Abschnitts I der Anlage D zum VAG nicht erforderlich (vgl. z.B. Senatsurt. v. 11. März 2016 - 20 U 213/15 -, juris-Rz. 20 f.; v. 11. November 2015 - 20 U 19/15 -, juris-Rz. 20 f.; ebenso OLG Brandenburg, Urt. v. 1. Februar 2019 - 11 U 52/17 -, juris-Rz. 3 a.E.; OLG Dresden, Beschl. v. 17. Dezember 2018 - 4 U 1238/18 -, juris-Rz. 13; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2018, 796, Rz. 50; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2017, 1193, Rz. 52; OLG Hamm, Beschl. v. 26. Juni 2015 - 20 U 48/15 -, juris-Rz. 27), denn der Antrag entfaltet bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist des § 5a VVG a.F. als Folge der gesetzlichen Konzeption des Policenmodells grundsätzlich vor Zugang der Vertragsunterlagen und dem Ablauf der Widerspruchsfrist keine Bindungswirkung (vgl. OLG Saarbrücken, aaO).
  • OLG Köln, 10.09.2021 - 20 U 93/21

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrags nach Widerruf;

    Auf die sich nach dem Gesetz ergebende Konsequenz, dass bei Fehlen dieser Angaben oder bei sonst unzureichender Belehrung die Widerspruchsfrist nicht zu laufen beginnt, muss nicht gesondert hingewiesen werden; eine Belehrung darüber, dass der Versicherer zu einer ordnungsgemäßen Belehrung gehalten ist, hätte für den Versicherungsnehmer auch keinen zusätzlichen Erkenntniswert (so im Ergebnis auch OLG Hamm, Beschl. v. 26. Juni 2015 - 20 U 48/15 -, juris-Rz. 23; OLG Saarbrücken, Urt. v. 21. Februar 2018 - 5 U 45/17 -, juris-Rz. 22; OLG Brandenburg, Urt. v. 16. März 2018 - 11 U 99/17 -, juris-Rz. 10; OLG Frankfurt, Urt. v. 29. Januar 2020 - 7 U 127/19 -, juris-Rz. 38).
  • OLG Frankfurt, 07.10.2019 - 3 U 128/19

    Wirksamkeit eines Widerspruchs gegen Rentenversicherungsvertrag

    Wie bereits obergerichtlich entschieden wurde (OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juni 2015 - I-20 U 48/15 -, Rn. 27, juris; OLG Köln, Urteil vom 27. November 2015 - I-20 U 143/15 -, Rn. 24, juris; OLG München Beschl. v. 16.11.2017 - 25 U 3439/17, BeckRS 2017, 144381, beck-online) wird die Angabe der Antragsbindungsfrist durch die Belehrung über das Widerspruchsrecht ersetzt; daraus ergibt sich, dass die Klägerin in der genannten Frist widersprechen konnte und dass sie bis zum Ablauf dieser Frist an ihren Antrag nicht gebunden war.
  • LG Köln, 23.07.2018 - 26 O 38/18
    Der in diesem Fall bei Antragstellung mangels Übergabe der maßgeblichen Vertragsunterlagen noch nicht ausreichend informierte Versicherungsnehmer ist an seinen Antrag gerade nicht gebunden, sondern ihm wird durch das - erst mit der Übersendung der für seinen Vertragsentschluss bedeutsamen Unterlagen beginnende - 14-tägige Widerspruchsrecht eine weitere Überlegungsfrist eingeräumt, binnen derer er über die Eingehung der beantragten Vertragsbeziehung frei entscheiden, sich also von seinem Vertragsangebot noch ohne Weiteres lösen kann (so auch: OLG Köln, Urt. v. 27.11.15, I-20 U 143/15, juris, Rn. 24 - bestätigt durch Urt. d. BGH v. 13.07.16, IV ZR 541/15, juris, Rn. 11; OLG München, Beschl. v. 02.11.16, 25 U 4229/16, S. 2; OLG Hamm, Beschl. v. 26.06.15, I-20 U 48/15, juris, Rn. 26 ff.; Saarl.
  • OLG Dresden, 06.05.2019 - 4 U 372/19

    Verzinsliche Prämienrückzahlung aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung

    Dem Kläger wäre nach Treu und Glauben ohnehin verwehrt, nach jahrelanger Durchführung des Vertrages dessen Unwirksamkeit wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit geltend zu machen (OLG Hamm, Beschluss vom 27. April 2016 - 20 U 12/16 -, Rn. 66, und vom 26. Juni 2015 - 20 U 48/15, 20 U 48/15 -, Rn. 30, beide juris; BGH, Urteil vom 16.07.2014, IV ZR 73/13, Rn. 23 ff, juris).
  • LG Bielefeld, 28.11.2022 - 22 O 59/22
    Diese Ausführungen des OLG Hamm in seinem Beschluss vom 26.06.2015 zum Az. 20 U 48/15 (zitiert bei juris Rn. 17) macht sich das Gericht zu Eigen.
  • LG Hagen, 24.10.2018 - 10 O 31/18
    Der Kläger verhält sich nicht nur widersprüchlich, sondern angesichts der berechtigten Vermögensinteressen der Beklagten auch treuwidrig, wenn er sich nun nach jahrelanger Vertragserfüllung auf den Standpunkt stellt, es gebe keine wirksame vertragliche Bindung zwischen den Parteien (vgl. BGH, Urt. v. 24.06.2015, 20 U 255/13; Beschl. v. 06.05.2015, 20 U 55/15; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juni 2015 - I-20 U 48/15).
  • LG Münster, 20.04.2023 - 115 O 236/22

    Klausel über Unterkunft in Zweibettzimmer erfasst keine allgemeinen

    Insoweit trifft den Versicherungsnehmer eine sekundäre Behauptungslast (OLG Hamm, Beschl. vom 26.06.2015, Az.: I-20 U 48/15 - juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.04.2016 - I-20 U 48/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8098
OLG Düsseldorf, 12.04.2016 - I-20 U 48/15 (https://dejure.org/2016,8098)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.04.2016 - I-20 U 48/15 (https://dejure.org/2016,8098)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. April 2016 - I-20 U 48/15 (https://dejure.org/2016,8098)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Unterlassungsansprüche des Inhabers einer Marke für Medizinprodukte wegen der Umetikettierung von Erzeugnissen

  • rechtsportal.de

    UMV Art. 9; UMV Art. 99 Abs. 3
    Unterlassungsansprüche des Inhabers einer Marke für Medizinprodukte wegen der Umetikettierung von Erzeugnissen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Übersendung eines Musters der veränderten Ware beim Parallelimport von Medizinprodukten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 26.04.2007 - C-348/04

    Boehringer Ingelheim u.a. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2016 - 20 U 48/15
    Neuetikettierung in dem genannten Sinn ist jedes Aufbringen eines Aufklebers auf die Verpackung der Markenware, das seinem Wesen nach tatsächliche Gefahren für die Herkunftsgarantie der Marke birgt, ohne dass in diesem Zusammenhang bereits zu prüfen ist, welche konkreten Auswirkungen die vom Parallelimporteur vorgenommene Handlung hat; hierzu rechnet regelmäßig bereits das Aufbringen eines Aufklebers mit wichtigen Informationen in der Sprache des Einfuhrlandes (vgl. EuGH GRUR 2007, 586 Rdnr. 29+30 in Verbindung mit Rdnr. 24 - Boehringer Ingelheim/Swingward II; BGH GRUR 2013, 739 Rdnr. 39 - Barilla).

    Die Übersendung auf Verlangen ist ein Erfordernis, das vom Europäischen Gerichtshof im Falle der Neuetikettierung von Arzneimitteln aufgestellt worden ist (vgl. GRUR 2007, 586 - Boehringer Ingelheim/Swingward II) und nach Ansicht des Senats auch auf Medizinprodukte Anwendung zu finden hat.

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (GRUR 2007, 586 Rn. 38) ist eine Maßnahme (im dortigen Fall das Umpacken) nur insoweit auf die Notwendigkeit zu überprüfen, als es um die Umsetzung dem Grunde nach geht.

  • EuGH, 11.11.1997 - C-349/95

    Loendersloot

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2016 - 20 U 48/15
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. GRUR Int 1998, 145 - Loendersloot/Ballantine) und des Bundesgerichtshofes (vgl. GRUR 2013, 739 - Barilla) kann sich ein Markeninhaber auf das Markenrecht berufen, um einen Dritten daran zu hindern, vom Inhaber selbst auf den Markt gebrachte Erzeugnisse neu zu etikettieren und neu etikettiert zu vertreiben, es sei denn, a) es ist nachgewiesen, dass es zu einer künstlichen Abschottung der Märkte zwischen den Mitgliedstaaten beiträgt, wenn der Inhaber der Marke sein Markenrecht verwendet, um die Vermarktung erneut mit dieser Marke etikettierten Erzeugnissen zu verhindern, b) es ist dargetan, dass die Neuetikettierung den Originalzustand des Erzeugnisses nicht berührt, c) dass die Aufmachung des neuetikettierten Erzeugnisses dem guten Ruf der Marke und ihres Inhabers nicht schaden kann, und.

    In seiner Entscheidung "Loendersloot/Ballantine", in der der Europäische Gerichtshof eine Übersendungspflicht für den Fall der Neuetikettierung von Alkohol verneint hat, wird zur Abgrenzung ausgeführt, die um die Vorlagepflicht erweiterten Voraussetzungen berücksichtigten die legitimen Interessen des Markeninhabers angesichts der Besonderheiten der Arzneimittel; die Interessen des Markeninhabers, insbesondere sein Interesse daran, Nachahmungen bekämpfen zu können, seien hingegen in einem Fall wie dem dort zu entscheidenden angesichts der Art des Vorgehens desjenigen, der die Neuetikettierung vornimmt, hinreichend berücksichtigt, wenn dieser den Markeninhaber vorab vom Verkauf der neuetikettierten Erzeugnisse unterrichtet (GRUR Int 1998, 145 Rdnr. 48 f).

  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 59/14

    Kosten für Abschlussschreiben II - Kosten eines Abschlussschreibens nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2016 - 20 U 48/15
    Das Abschlussschreiben vom 18. September 2013 war verfrüht (vgl. BGH GRUR 2015, 822 Rn. 22- Abschlussschreiben II).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03

    Parfümtestkäufe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2016 - 20 U 48/15
    So kann die Möglichkeit, den durch die Rechtsverletzung verursachten Zustand auf andere Weise zu beseitigen, der Verhältnismäßigkeit ebenso entgegenstehen, wie schuldloses Handeln des Verletzers, zumal wenn der ihm durch die Vernichtung entstehende Schaden den durch die Verletzung eingetretenen Schaden des Schutzrechtsinhabers erheblich übersteigt (BGH, GRUR 2006, 504 Tz. 52 - Parfümtestkäufe).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 147/04

    Aspirin II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2016 - 20 U 48/15
    Der Parallelvertreiber soll aber in einem angemessenen Zeitraum nach Anzeige Klarheit darüber erhalten, ob der Markeninhaber Muster anfordert und Beanstandungen erhebt (BGH GRUR 2008, 156 - Rn. 26); diese Frist ist zwischenzeitlich abgelaufen.
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 87/07

    Zoladex

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2016 - 20 U 48/15
    Dass der Vertrieb nur wegen einer unterlassenen rechtzeitigen Anzeige - zeitweilig - rechtswidrig war und eine Rufschädigung nicht eingetreten ist, ist insoweit unerheblich (BGH GRUR 2010, 237).
  • EuGH, 17.03.2016 - C-99/15

    Liffers - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2016 - 20 U 48/15
    Mit zutreffender Begründung hat das Landgericht auch Schadensersatz in Form einer Lizenzanalogie zuerkannt (vgl. auch EuGH, Urteil vom 17.03.2016 - C-99/15, ECLI:EU:C:2016:173).
  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2016 - 20 U 48/15
    Der Grundsatz, dass der Geschäftsführer für Kennzeichenverletzungen haftet, wenn er von ihnen Kenntnis hat und sie nicht verhindert, wird von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof in dieser Allgemeinheit nicht mehr aufrecht erhalten (BGH GRUR 2014, 883 Rn. 15 - Geschäftsführerhaftung).
  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 124/11

    Schutzmaßnahmen für Videospiele - Videospiel-Konsolen II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2016 - 20 U 48/15
    Dies setzt indes voraus, dass der Geschäftsführer willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt und dabei zumutbare Verhaltenspflichten verletzt (BGH GRUR 2015, 672 Rn. 82 - Videospiel-Konsolen II).
  • BGH, 30.07.2015 - I ZR 250/12

    Piadina-Rückruf - Ersatz des Vollziehungsschadens durch eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2016 - 20 U 48/15
    Der Beklagten zu 1. sollte zum einen nach dem Klageantrag der Vertrieb etc. der Waren nur dann untersagt werden, "wenn sie nicht die Klägerin vorab vom Feilhalten ... unterrichtet haben und ihr auf Verlangen ein Muster der veränderten Ware zur Verfügung gestellt haben" (zur Auslegung von "solange" BGH WRP 2016, 331 , Rn. 33 ff.) Das Verbot betraf mithin nicht den Zeitraum, nachdem diesen Voraussetzungen genügt worden ist.
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2015 - 20 U 26/15

    Unterlassungsansprüche des Inhabers einer Marke hinsichtlich des

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2015 - 20 U 95/14

    Verletzung einer Marke durch Neuetikettierung vom Markeninhaber selbst auf den

  • LG Düsseldorf, 29.01.2014 - 34 O 72/13

    Inverkehrbringen des aus einem anderen Mitgliedsstaat eingeführten Arzneimittels

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